Kurzzusammenfassung
Die Diagnostischen Referenzwerte (DRW) dienen der Einhaltung des ALARA-Prinzips und repräsentieren übliche Expositionen einer Untersuchungsart in Deutschland. Für individuelle Strahlenanwendungen gelten die DRW nicht. Bei den DRW handelt es sich um Richtwerte, die in leicht messbaren, dosisrelevanten Parametern angegeben werden.
Erstmalig eingeführt wurden die DRW 2003. In regelmäßigen Abständen werden die DRW durch das Bundesamt für Strahlenschutz aktualisiert. Die derzeit aktuellen DRW sind im November 2022 erschienen [1]. In vielen Fällen wurde der bisherige DRW gesenkt. Aber Achtung: Grundlage eines DRW ist nicht mehr der Mittelwert für eine Gruppe von Untersuchungen gleicher Art, sondern der Median. Neu hinzugekommen sind DRW für elektrophysiologische Untersuchungen, für die Brusttomosynthese und für digitale Volumentomografie-Untersuchungen der Nasennebenhöhlen, der Zähne und des Kiefers.
Der Medianwert der Strahlenexpositionen von zehn Untersuchungen einer Untersuchungsart soll den jeweiligen DRW in der Regel nicht überschreiten.
Referenzen
[1] DRW (2022). Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Lernziele
In diesem Vortrag sollen die rechtlichen Grundlagen der DRW erläutert und die aktuellen DRW vorgestellt werden.