Das ist eine Meldung
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Zwei Gerichtsurteile aus dem Jahr 2022 müssen nicht nur die Radiologie, sondern die Fachärzteschaft insgesamt alarmieren.
Folgt man den Urteilen, dann sind – so in den konkret verhandelten Fällen – Orthopäden auch ohne qualitätsgesicherte Weiterbildung befugt, MRT-Leistungen privatärztlich zu erbringen und abzurechnen. Als hinreichende Voraussetzung wird allein die Approbation angesehen. Bleibt es bei dieser Rechtsprechung, werden fachärztliche Tätigkeiten außerhalb der GKV auf das Niveau der Approbation reduziert. Das bedeutet: Jeder Arzt, jede Ärztin kann grundsätzlich Leistungen auch außerhalb des eigenen Fachgebietes zu Lasten der PKV erbringen und abrechnen.
Dadurch werden die fachärztlichen Gebietsgrenzen faktisch aufgehoben und die Grundprinzipien der ärztlichen Weiterbildung zur Disposition gestellt.
In einem gemeinsamen Vorgehen haben die radiologischen Organistionen zahlreiche Aktivitäten auf den Weg gebracht, um in der Selbstverwaltung und in der Politik auf notwendige Korrekturen hinzuwirken. In der Veranstaltung informieren wir über den Stand der bisherigen Aktivitäten, erläutern Hindernisse, Chancen und Handlungsspielräume.
Außerdem: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird darüber entscheiden, ob die Herz-CT zur Diagnostik bei der chronischen koronaren Herzerkrankung (KHK) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird. Was bedeutet dies für die zukünftige Leistungserbringung, und wie kann der fachgebietsfremde Aufbau von CT-Kapazitäten in diesem Zusammenhang verhindert werden?